Wie stimme ich korrekt ab?

1. Vor­be­rei­tung

Neh­men Sie sich Zeit! Lesen Sie die Er­läu­te­run­gen durch und bil­den Sie sich eine ei­gene Mei­nung über die ver­schie­de­nen Ab­stim­mungs­the­men.

 

2. Ab­stim­mungs­un­ter­la­gen – Wel­che Un­ter­la­gen er­hal­ten Sie?

Bei Bun­des­ab­stim­mun­gen:

 

  • Er­läu­te­run­gen des Bun­des­ra­tes
  • Stimm­zet­tel zu den Bun­des­vor­la­gen

 

Wenn gleich­zei­tig eine Kan­tons­ab­stim­mung oder nur eine Kan­tons­ab­stim­mung (ohne Bun­des­vor­la­gen) statt fin­det:

  • Er­läu­te­run­gen des Re­gie­rungs­ra­tes
  • Stimm­zet­tel zu den Kan­tons­vor­la­gen

 

Wenn gleich­zei­tig eine Ge­mein­deab­stim­mung statt fin­det, er­hal­ten Sie zu­sätz­lich noch fol­gende Un­ter­la­gen:

  • Ab­stim­mungs­bot­schaft des Ge­mein­de­parlaments
  • Stimm­zet­tel zur Ge­mein­de­vor­lage

 

Bei jeder Ab­stim­mung sind da­bei:

  • Stimm­ku­vert zur Wah­rung des Stimm­ge­heim­nis­ses
  • Stimmrechtsausweis
  • Ant­wort­ku­vert

 

3. Stimm­ab­gabe

 

3.1 Fül­len Sie die Stimm­zet­tel ei­gen­hän­dig/hand­schrift­lich (nicht mit Schreib­ma­schi­ne) mit Ja oder Nein in die dafür vor­ge­se­he­nen Ant­wort­fel­der aus.

 

3.2 Legen Sie die aus­ge­füll­ten Stimm­zet­tel in das se­pa­rate Stimm­ku­vert und kle­ben Sie die­ses zu.

 

3.3 Un­ter­schrei­ben Sie den Stimmrechtsausweis im dafür vor­ge­se­he­nen Feld.

 

3.4 An­sch­lies­send legen Sie das zu­ge­klebte Stimm­ku­vert zu­sam­men mit dem un­ter­schrie­benen Stimmrechtsausweis so in das Ant­wort­ku­vert, dass die An­schrift der Ge­mein­de­ver­wal­tung im Fens­ter er­sicht­lich ist. Ach­tung: Pro Per­son ein Ku­vert, auch bei Ehe­paa­ren!

 

 

4. Und wie ge­langt nun Ihre Stimm­ab­gabe an die Ge­mein­de?

 

Sie haben zwei Mög­lich­kei­ten: Die per­sön­li­che Stimm­ab­gabe an der Urne oder die brief­li­che Stimm­ab­ga­be.

 

Die Adres­sen der Stimm­lo­kale sowie deren Öff­nungs­zei­ten sind auf der Rück­seite des Stimm­rechts­aus­wei­ses auf­ge­führt. In der Woche vor dem Ab­stim­mungs­sonn­tag ist die Stimm­ab­gabe im Kreis­büro Ihres Wahl­krei­ses oder bei Ihrer Gemeinde während den Schal­teröff­nungs­zei­ten mög­lich. Bitte neh­men Sie Stimm­rechts­aus­weis sowie Stimm­zet­tel mit.

 

4.2 Für die brief­li­che Stimm­ab­gabe haben Sie fol­gende Mög­lich­kei­ten:

 

So­bald Sie das Stimm­ma­te­rial er­hal­ten ha­ben, kön­nen Sie die­ses per Post zu­stel­len. Damit Ihre Stimm­ab­gabe gül­tig ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

  • Legen Sie die Stimm- und Wahl­zet­tel in das Stimm­zet­tel­cou­vert und ver­schlies­sen Sie die­ses. Un­ter­zeich­nen Sie den Stimm­rechts­aus­weis.
  • Ver­schlies­sen Sie das vor­fran­kierte Cou­vert. Dabei dient der Stimm­rechts­aus­weis gleich­zei­tig als Adres­sie­rung für den Rück­ver­sand.
  • Damit Sie si­cher sind, dass Ihr Cou­vert frist­ge­recht ein­trifft, emp­fiehlt es sich, die­ses spätes­tens 6 Tage vor dem Ab­stim­mungs­da­tum der Post zu über­ge­ben.

 

5. Un­gül­tige Stimm­ab­gabe

 

Ihre Stimm­ab­gabe ist un­gül­tig, wenn

 

  • die ei­gen­hän­dige Un­ter­schrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • der Stimm­zet­tel nicht hand­schrift­lich aus­ge­füllt ist
  • das Ant­wort­ku­vert ver­spätet bei der Ge­meinde ein­trifft

 

bei Wahlen

 

  • wenn das Antwortcouvert mehr als eine Liste enthält