Pendlerabzug auf 5000 Franken begrenzen

Pendlerinnen und Pendler können heute ihre Kosten für den Arbeitsweg vollumfänglich als Berufsauslagen von ihren steuerbaren Einkünften abziehen. Neu soll dieser Abzug bei den Staats- und Gemeindesteuern auf 5'000 Franken beschränkt werden.

Pendlerinnen und Pendler können heute ihre Kosten für den Arbeitsweg vollumfänglich als Berufsauslagen von ihren steuerbaren Einkünften abziehen. Neu soll dieser Abzug bei den Staats- und Gemeindesteuern auf 5’000 Franken beschränkt werden. Jemand, der mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann heute pro Kilometer 70 Rappen als Berufsauslage abziehen. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern macht das bereits rund 6160 Franken aus (2×20 kmx 220 Arbeitstage à 70 Rp.), ÖV-Fahrende hingegen maximal 3860 Franken, nämlich so viel, wie ein GA kostet.

 

Der Kostenabzug für den Arbeitsweg soll nun bei den Staats- und Gemeindesteuern für alle auf 5000 Franken pro Jahr begrenzt werden. Bei der Direkten Bundessteuer ist der Pendlerabzug bereits heute schon auf 3000 Franken beschränkt. Damit werden Mehreinnahmen bei den Steuern generiert, mit denen ein Teil der Mehrausgaben für den Ausbau der Bahninfrastruktur des Kantons Zürich finanziert wird.

Vorwiegend Autofahrer ­betroffen

Dieser begrenzte Abzug wirkt sich auf etwa 10 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vorwiegend auf Leute, die mit dem Auto unterwegs sind. Die grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen wird diese Änderung allerdings nicht betreffen, denn Pendlerinnen und Pendler, die mit dem ÖV zur Arbeit fahren, können die Kosten für einen ZVV-Netz-Pass (alle Zonen) oder ein SBB-Generalabonnement der 2. Klasse auch weiterhin vollumfänglich von den Steuern abziehen.

Gleichbehandlung ist fair

All die Leute, die mit dem Velo an ihren Arbeitsplatz gelangen, dürfen nur kleine Abzüge geltend machen, obwohl sie die Luft nicht verschmutzen und nur wenig Platz brauchen. Selbst wenn die Autofahrenden nun indirekt den Ausbau des Schienennetzes mitfinanzieren, sind doch die Zug- und Busbenützer diejenigen, die den Stau auf den Strassen nicht weiter anschwellen lassen. Ja, und den Fussgängern sollte eigentlich ein Steuerbonus ausbezahlt werden, und zwar dafür, dass sie fast keine Infrastruktur benötigen, keine graue Energie verbrauchen und die Umwelt nicht belasten.

 

Damit nicht weiterhin diejenigen, die mit dem ÖV oder dem Velo unterwegs sind oder sogar zu Fuss zur Arbeit gehen, die Autofahrenden mitfinanzieren, ist es nur gerecht und richtig, den Pendlerabzug zu begrenzen. Wenn deshalb Autopendler auf den Zug, den Bus oder gar aufs Velo umsteigen, werden die Staus kürzer, die Luft wird besser und die Menschen leben gesünder.

 

Darum stimmen wir am 24. September mit einem überzeugten JA für die Begrenzung des Pendlerabzugs!