SP, AL, Grüne und EVP des Bezirks Dietikon beantragen Verschiebung der Erneuerungswahlen vom 12. Februar 2023
Bei der Zustellung der Wahlunterlagen an die Stimmberechtigten der Gemeinde Geroldswil für die Erneuerungswahlen des Kantons- und Regierungsrats Zürich 2023 befand sich – neben den eigentlichen Wahlunterlagen – ein Flyer der Liste 3 «FDP.Die Liberalen Bezirk Dietikon». Dem Couvert lagen keine weiteren Flyer der übrigen Listen bei.
Für die SP Limmattal ist das absolut skandalös und inakzeptabel. In einer Gemeinde, in der die FDP 4 von 7 Mitgliedern der Exekutive stellt, hinterlässt das einen schalen Beigeschmack. Die Einflussnahme auf die Stimmberechtigten verletzt zudem die Wahl- und Abstimmungsfreiheit in krasser Weise.
Die SP Limmattal hat deshalb zusammen mit den Grünen, der AL und der EVP des Bezirks Dietikon am 26. Januar 2022 bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die unrechtmässig zusammengestellten Wahlunterlagen der Gemeinde Geroldswil eingereicht. Wir fordern im Hauptstandpunkt, dass die Erneuerungswahlen des Kantonsrats Zürich vom 12. Februar 2023 zu verschieben bzw. zu wiederholen seien. Sollte diesem Begehren nicht stattgegeben werden, verlangen wir, dass die Gemeinde Geroldswil anzuweisen ist, sämtlichen im Wahlkreis Dietikon antretenden Listen zu ermöglichen, umgehend den in der Gemeinde Geroldswil wohnhaften Stimmberechtigten einen Flyer zusammen mit einem geeigneten Informationsschreiben durch die Gemeinde zustellen zu lassen. Subeventualiter verlangen wir die Feststellung, dass die Gemeinde Geroldswil die Wahl- und Abstimmungsfreiheit verletzt hat.
«Der irreparable Schaden ist angerichtet. Die Stimmberechtigten aus Geroldswil haben bereits abgestimmt oder werden dies in naher Zukunft tun. Dass die Gemeinde bis anhin bloss mit einer läppischen Meldung auf ihrer Website und einer amtlichen Publikation reagiert hat, ist mir unerklärlich und zeigt, dass die Gemeinde nach wie vor das Ausmass ihres Verstosses ignoriert. Umso wichtiger ist es, dass die anderen Parteien, die ihnen zustehenden Rechte geltend machen und Rekurs einreichen.»: so Samuel Wenk, Jurist und Co-Präsident der SP Limmattal.
«Bisher wurden unsere Forderungen in keiner Weise umgesetzt, noch besteht in naher Zukunft die Aussicht darauf. Bevor unsere Rechte verwirken, haben wir uns dazu entschieden Rekurs zu erheben und der Gemeinde auf diese Weise Beine zu machen»: fügt Scharmila Bansal-Tönz, Präsidentin der SP Kreisgemeinde Weiningen, an.
Rosmarie Joss, SP Kantonsrätin, findet zudem: «Anstatt aufrichtig hinzustehen und den Schaden zu kompensieren versteckt sich die Gemeinde und versucht die Schuld auf die Parteien abzuschieben mit der Argumentation, diese haben die Flyer schlicht nicht angeliefert. Ganz abgesehen von dieser feigen Argumentation ist es schlichtweg absolut unzulässig den offiziellen Wahlunterlagen weitere, private Unterlagen zum Zwecke der Wahlwerbung beizulegen, auch wenn dies bereits einmal von der gleichen Behörde so praktiziert wurde.»
«Es ist zu bedenken, dass bei Volkswahlen ein striktes Interventionsverbot gilt. Ein behördliches Eingreifen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Staat hat sich keinesfalls auch nur indirekt in die Dienste parteiischer Interessen zu stellen!»: fügt Samuel Wenk an.
Kontakt:
Samuel Wenk (Co-Präsident SP Limmattal)
Rosmarie Joss (Kantonsrätin)